Die Bundesregierung muss aus dem Haushalt Mittel an die Bundesagentur für Arbeit nachschießen, um die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Ein „Notkredit“ in Höhe 5,05 Milliarden Euro soll, so berichtet es die FAZ, die Finanzierungslücke bei der Arbeitsagentur decken – ausgerechnet die Summe, auf die der Staat an Einnahmen verzichten müsste, würde die Stromsteuer für alle Bürger wie versprochen auf das europäischen Minimum gesenkt.
Mehr Geld für Arbeitslose statt Stromsteuer-Senkung
Statt einer vierköpfigen Familie eine kleine Entlastung von 100–120 Euro durch die Absenkung der Stromsteuer zu gewähren, muss Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nun Geld zusammenkratzen, um es für von der Regierung offenbar unerwartet viele Arbeitslose auszugeben.
Dabei hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach den Wahl-Schlappen im September genau diese in Aussicht gestellt. Seither rechnen sich Merz und Vize-Kanzler Klingbeil aus der Ferne gegenseitig vor, ob dafür nun Geld da sein könnte oder doch nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die schwarz-rote Koalition zu weiteren Einsparungen in Höhe von 5 Milliarden Euro bereit ist, um die Stromsteuer doch noch zu ermöglichen, wandert mit dem „Notkredit“ für die Arbeitsagentur damit in den Bereich der Nullline.
Mit dem 5‑Milliarden-Euro-Zusatzdarlehen stockt der Bund das „Überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ von 3,971 Milliarden Euro, das ohnehin eingeplant war, auf nunmehr rund 9 Milliarden Euro auf, was fast 20 Prozent der Gesamtausgaben der Arbeitsagentur (52,6 Milliarden Euro geplant) ausmacht.
„Kredite“, die mutmaßlich niemals zurückgezahlt werden
Seit Jahren, seit dem vergangenen Jahr aber im Besonderen, ist es zu einem opportunen Instrument der politischen Trickkiste geworden, den Sozialkassen des Staates „Darlehen“ zu gewähren, um Finanzlöcher zu stopfen. Darlehen, die zinslos vergeben werden und auf unbestimmte Zeit zunächst nicht zurückgezahlt werden müssen – erst, wenn Geld da ist.
Geregelt ist das im Dritten Sozialgesetzbuch unter Paragraph 364: „Der Bund leistet die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft notwendigen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen, wenn die Mittel der Bundesagentur zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nicht ausreichen“, heißt es unter Absatz 1. Unter Absatz 1 heißt es weiter: „Die Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit am Ende eines Tages die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.“
Rechnet man das Darlehen in Höhe von 1,437 Milliarden Euro aus dem Jahr 2025, die aufgestockten 9 Milliarden Euro aus dem laufenden Jahr und die für das kommende Jahr im Haushalt eingeplanten 5,2 Milliarden Euro zusammen, steht die Bundesagentur für Arbeit in nur drei Jahren mit mehr als 15 Milliarden Euro beim Bund in der Kreide – das sind mehr als ein Viertel eines Jahreshaushaltes. Im selben Zeitraum hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Rücklage vollständig aufgebraucht.
Selbst den kühnsten Optimisten dürfte die Fantasie fehlen, dass dieses Geld jemals in den Steuertopf zurückfließen wird, weil die Arbeitsagentur große Überschüsse erzielt – für die kommenden Jahre erscheint das jedenfalls ausgeschlossen. Was hingegen alles andere als ausgeschlossen ist: dass die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (heute bei 2,6 Prozent des Bruttolohns) angesichts jährlicher Milliarden-Defizite nicht bald erhöht werden.
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